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Wo Recht
zu Unrecht wird,
wird Widerstand
zur Pflicht.

(Johann Wolfgang von Goethe, 1749 - 1832)

Herzlich Willkommen

Wir sind Anwälte für Sie. Für Sie als Privatperson, für Sie als Gewerbetreibende und für Sie als Organisation. Neben den allgemeinen Rechtsgebieten konzentrieren wir uns auf das Sozialversicherungs- und private Versicherungsrecht, sowie Familien- Senioren- und Arbeitsrecht. Wenn Sie ein rechtliches Problem in diesen Fachbereichen haben, sind Sie bei uns richtig. Unsere Kanzlei finden Sie in Bad Rappenau, im Zentrum zwischen Heilbronn, Heidelberg, Sinsheim und Mosbach.

Wir arbeiten lösungsorientiert

d.h. wir suchen bereits Lösungen, bevor ein Fall vor Gericht geht. Das spart Zeit, Nerven und Geld. Doch wenn es nicht anderes geht, werden wir mit Nachdruck Ihr Interesse vor Gericht vertreten und Sie sicher durch den Paragraphendschungel führen.

Birgit Steeb

Frau Steeb ist seit 2005 als Rechtsanwältin zugelassen. Neben der allgemeinen Rechtsanwaltstätigkeit gilt ihr Hauptinteresse dem Sozial- und Sozialversicherungsrecht sowie dem privaten Versicherungsrecht nebst den dazugehörigen Schnittstellen.

Im Sozialrecht kennt Frau Steeb...

Sylvia B. Bosch

Frau Rechtsanwältin Bosch ist seit 2001 als Rechtsanwältin zugelassen. Ihr Interesse gilt in besonderem Maße dem Familienrecht. In diesem Bereich ist seit Anbeginn ihrer Tätigkeit tätig. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des Strafrechts.

Frau Bosch berät und vertritt Ihre Interessen in allen Bereichen des...

Aktuelle Urteile

  • BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Stattgebender Kammerbeschluss vom 04.04.2024, 1 BvR 820/24

    23. April 2024
    Stattgebender Kammerbeschluss: Zum Einfluss des Grundrechts auf Meinungsfreiheit bei Auslegung und Anwendung der grundrechtsbeschränkenden Vorschriften der §§ 185ff StGB - hier: Grundrechtsverletzung durch unzureichend begründete Einstufung eines Korruptionsvorwurfs als Tatsachenbehauptung - unzureichende Berücksichtigung des Kontextes
  • BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 10.04.2024, 1 BvR 2279/23

    22. April 2024
    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl der wörtlichen Wiedergabe von Auszügen aus Tagebüchern des Beschwerdeführers, die im Rahmen eines Strafverfahrens beschlagnahmt worden waren - Überschreitung der Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung nicht hinreichend dargelegt
  • BVerfG 2. Senat, Prozesskostenhilfebeschluss vom 03.04.2024, 2 BvR 141/24

    22. April 2024
    Ablehnung eines isolierten PKH-Antrags für eine beabsichtigte Verfassungsbeschwerde - Erforderlichkeit der PKH sowie Erfolgsaussichten in der Sache nicht hinreichend dargelegt
  • BVerfG 1. Senat 2. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 24.03.2024, 1 BvR 2324/23

    22. April 2024
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen umgangsrechtliche Eilentscheidung - unzureichende Darlegungen zur fachrechtlichen Einordnung sowie zum verfassungsrechtlichen Prüfungsmaßstab
  • BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Stattgebender Kammerbeschluss vom 11.04.2024, 1 BvR 2290/23

    16. April 2024
    Stattgebender Kammerbeschluss: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Journalisten gegen die gerichtliche Untersagung einer kritischen Äußerung über die Bundesregierung - ua zum Erfordernis der Berücksichtigung des Kontextes einer Äußerung - sowie zum Gebot einer Abwägung zwischen der Gefährdung der Funktionsfähigkeit staatlicher Einrichtungen durch eine Äußerung einerseits und der Einbuße an Meinungsfreiheit durch die Untersagung der Äußerung andererseits
  • BVerfG 2. Senat 1. Kammer, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 26.03.2024, 2 BvR 387/12

    15. April 2024
    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren mangels Gründen für eine Überschreitung des Mindestwertes - Erfolg im fachgerichtlichen Wiederaufnahmeverfahren kein Grund für höhere Gegenstandswertfestsetzung
  • BVerfG 2. Senat 1. Kammer, Stattgebender Kammerbeschluss vom 04.03.2024, 2 BvR 184/22

    15. April 2024
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch zivilgerichtliche Überraschungsentscheidung in der Berufungsinstanz (hier: zur Beweislastverteilung bzgl der Berechtigung des Abbruchs einer Online-Auktion)
  • BVerfG 2. Senat, Beschluss vom 26.03.2024, 2 BvC 6/22

    09. April 2024
    Verwerfung (a-limine-Abweisung) einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das Berichterstatterschreiben
  • BVerfG 1. Senat 1. Kammer, Nichtannahmebeschluss vom 20.02.2024, 1 BvR 2320/23

    09. April 2024
    Nichtannahmebeschluss ohne weitere Begründung - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs
  • BVerfG 1. Senat, Urteil vom 09.04.2024, 1 BvR 2017/21

    09. April 2024
    Regelung der Vaterschaftsanfechtung in § 1600 Abs 2, Abs 3 S 1 BGB mit Art 6 Abs 2 S 1 GG unvereinbar - Garantie der Möglichkeit des leiblichen Vaters, auch rechtlicher Vater zu werden - Art 6 Abs 2 S 1 GG steht Anerkennung von mehr als zwei Elternteilen als Trägern von Elternverantwortung nicht entgegen

    Statusfeststellungsverfahren - Verstärkte...

    Nicht selten vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer eine freie Mitarbeit, ohne zuvor oder gleichzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren durchzuführen. Stellt sich später heraus, dass der vermeintliche freie Mitarbeiter als abhängig Beschäftigter zu beurteilen ist, muss der Auftraggeber mit erheblichen finanziellen Folgen rechnen.

    Wird erst in einer Betriebsprüfung festgestellt, dass ein Auftragnehmer nach dem Sozialversicherungsrecht eigentlich ein Arbeitnehmer ist, dann kann es richtig teuer werden.