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Als Gott am sechsten Schöpfungstag alles ansah, was er gemacht hatte, war zwar alles gut,
aber dafür war auch die Familie noch nicht da.

Kurt Tucholsky (1890-1935)

Familienrecht

Wir alle sind durch Verwandtschaft, Ehe oder Lebenspartnerschaft mit anderen Menschen verwoben. Manchmal handelt es sich dabei um einen untrennbaren Zustand und manchmal lässt sich durch das Auflösen der Bande wieder eine Trennung herstellen. Beide Situationen bergen Kraft der menschlichen Natur - vor allem im hochsensiblen Bereich der familiären Beziehungen - eine Unmenge an Konfliktpotential.

Damit Sie sich durch den meist emotional unausgewogenen Zustand nicht noch mehr im Paragrafendschungel verzetteln, sondern mit einem Blick fürs Wesentliche und der Kraft für einen Neuanfang, z.B. nach einer Scheidung herausgehen, bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an.

Wir befassen uns mit allen familiären Rechtsverhältnissen und den daraus resultierenden Konsequenzen. Hierzu gehört auch, und dies immer mehr, der Bereich der Betreuung, Pflegschaft und Vormundschaft.

Wir sind im Rahmen unserer Tätigkeit bestrebt, im sensiblen Bereich des Familienrechts die anstehenden Fragen und zu regulierende Bereiche sowohl in persönlicher, als auch in wirtschaftlicher Hinsicht einer einvernehmlichen Regelung zuzuführen. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, vertreten wir Sie engagiert und konsequent auch im gerichtlichen Verfahren.

Unser Leistungsspektrum umfasst den Bereich der Vorsorge wie:

Ehevertragsentwürfe, vor der Eheschließung, während der Ehe und der Scheidung, vertragliche Gestaltung der Lebenspartnerschaft, das Errichten von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen und den Bereich der aktiven Regulierung, wenn sich bisherige gemeinschaftliche Wege trennen, wie:

Ehescheidung, Kindschaftsrecht, Unterhalt (Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt), Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung, Hausratsteilung.

Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Rechtsanwältin Bosch.